Is this OpenSource?

Philipp Guehring p.guehring at futureware.at
Sun Nov 12 13:09:49 UTC 2000


Hi!

NeoGeo, an Austrian game development company released their game "Der Clou"
under the following license, and claims that it is OpenSource. But I am not
quite sure about the OpenSource compliance, so I would like to hear your
comments about it.

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DER CLOU! GEHT OPEN SOURCE
  Der Clou! ist nun als Open Source Projekt erhältlich
  Nach einiger Vorbereitungszeit, die etwas länger als
  geplant gedauert hat, ist am 11. Juli 2000 Der Clou! als
  vollständiges Open Source Projekt online gegangen. Die
  Abwicklung erfolgt über das neo Forum und die
  unabhängige Fanpage www.clou2.de.
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Allgemeine öffentliche Lizenzbestimmungen


Lizenznehmer:
Zum Lizenznehmer wird jeder, der die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten
Unterlagen (Sourcecodes, Grafiken, Musik etc.) des Produktes verbreitet und/oder verändert.     

Lizenzgeber: 
neo Software Produktions GmbH
Wienerbergstraße 9/1
A-1100 Wien
Österreich

I.
Allgemeines

Produkt: Ein Computer- Onlinespiel mit dem (Arbeits-)Titel "Xxxxxx" für Windows 95/98/NT, 
Windows 2000 und kompatible Computer Systeme, basierend auf anhängigem Konzept.

Gegenstand der Lizenz ist die öffentliche Weiterentwicklung und Veränderung des Produktes 
durch Lizenznehmer.


II.
Vergütung

Der Lizenzgeber erhält für die zur Verfügungstellung des Produktes keinerlei Vergütung.

Der Lizenzgeber erhält bei Fertigstellung durch Lizenznehmer innerhalb von 14 Kalendertagen 
nach Fertigstellung eine Kopie aller veränderten oder für das Produkt neu erstellten Unterlagen 
(Sourcecodes, Grafiken, Grafik Rohdaten) sowie ein lauffähiges Master der neuen Version für 
seinen eigenen Bedarf an seine offizielle Email Adresse "office at neo.at" mit dem Betreff 
"Open Source" und dem Produktnamen.

Jede durch Lizenznehmer erstellte Version muss in zwei Versionen kostenlos und öffentlich 
zugängig gemacht werden:

· Binary Distribution:
Enthält ein installierbares Master UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.

· Developer's Distribution:
Enthält alle Sourcecodes, alles Bild und Ton Material das zur Weiterentwicklung verwendet 
wurde UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.

 III.
Rechte und Pflichten

Der Lizenzgeber überträgt den Lizenznehmern räumlich und zeitlich unbeschränkt das nicht 
exklusive Recht, die unter diese Bestimmungen fallenden Versionen des Produktes zur Gänze 
auf Datenträgern jeder heute (insbes., jedoch nicht nur, CD-ROM, DVD, CD-V, Laserdisc usw.) 
und zukünftig technisch realisierbaren Konfiguration (insbes., jedoch nicht nur PC-Chip, 
Diskette, magnetooptische Speicher, Band, Online usw.) umfassend und ausschließlich nichtkommerziell 
zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, und zwar in jeder heute und zukünftig technisch möglichen 
Form sowie das nicht exklusive Recht, die Versionen der Produktion zur Gänze ausschließlich 
unentgeltlich in jeder heute und künftig technisch möglichen Art (insbes., jedoch nicht nur 
Online, über das Internet oder sonstige Netzwerke, Online-Dienste, CD-ROM oder ähnliche 
Multimedia-Träger usw.) zu verbreiten.

Lizenznehmer dürfen den ursprünglichen Namen des Produktes nicht verändern und die neuen Versionen
ausschließlich durch Zusätze kenntlich machen.

Beispiel Original Name:
Der Clou!

Beispiele Versions Name:
Der Clou! - Windows Version V1.0
Der Clou! - Beute für Alle...

Lizenznehmer müssen in jeder Version in der branchenüblichen Form auf den Lizenzgeber hinweisen. 
Ausschließlich hierfür ist den Lizenznehmern die Benutzung der Wortbildmarke "neo" des Lizenzgebers 
bis auf Widerruf gestattet. 

Die Vermerke "basierend auf der Originalversion von neo Software" und 
"Details darüber finden Sie unter www.neo.at" müssen deutlich lesbar im Installationsteil und nach 
dem Start des Produktes am Bildschirm dargestellt werden. Eine inhaltlich unveränderte Übersetzung dieser 
Phrasen in andere Sprachen ist zulässig.


IV.
Gewährleistung und Haftung

In keinem Fall kann der Lizenzgeber für irgendwelche Schäden, Folgeschäden, Forderungen etc. haftbar 
gemacht werden, die durch die von Lizenzgeber erstmals veröffentlichte Version oder eine durch Lizenznehmer 
erstellte Version des Produktes entstanden sind. Im zweiten Falle sind die Lizenznehmer verpflichtet, den 
Lizenzgeber vollkommen schadlos zu halten.


 V.
Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich.

Gerichtsstand ist Wien.
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Many greetings,
-- 
~ Philipp Gühring              p.guehring at poboxes.com
~ http://www.futureware.at/       ICQ UIN: 6588261
~ "Hat du Abkürzungen, mut du *Quick nehmen!"



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