[License-discuss] First Sale in Europe (upcoming preliminary ruling)
Alexander Terekhov
alexander.terekhov at gmail.com
Fri Mar 9 08:27:15 UTC 2012
On Sat, Mar 3, 2012 at 2:15 AM, Alexander Terekhov
<alexander.terekhov at gmail.com> wrote:
> This may be of interest to lawyers and non-lawyers on these
> (license-review at opensource.org, license-discuss at opensource.org,
> board at opensource.org) lists:
>
> The European Court of Justice, upcoming preliminary ruling on software
> first sale:
>
> https://emeapressoffice.oracle.com/Press-Releases/Bundesgerichtshof-legt-Frage-der-Zul%C3%A4ssigkeit-des-Handels-mit-gebrauchten-Softwarelizenzen-dem-Europ%C3%A4ischen-Gerichtshof-vor-1a3d.aspx
>
> http://www.usedsoft.com/images/pdf/presseinfo/usedSoft_PM_usedSoft_saniert_Final_120202.pdf
>
> http://www.ipo.gov.uk/pro-policy/policy-information/ecj/ecj-2011/ecj-2011-c12811.htm
http://www.golem.de/news/eugh-wilder-schlagabtausch-um-gebrauchte-softwarelizenzen-1203-90303.html
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EuGH
Wilder Schlagabtausch um gebrauchte Softwarelizenzen
Oracle und Usedsoft wollten eine Entscheidung darüber, ob gebrauchte
Downloadsoftware ohne Zustimmung des Herstellers weiterverbreitet
werden darf. Doch es kam anders.
Oracle und Usedsoft haben am 6. März 2012 vor dem Europäischen
Gerichtshof ihre Positionen zum Vertrieb gebrauchter Software
dargelegt. Wie eine Sprecherin von FPS Rechtsanwälte & Notare Golem.de
erklärte, kam es aber zu keiner Entscheidung. "Es sollte eine
Entscheidung fallen, aber es kam nur zu einer Anhörung. Der
Generalanwalt will seinen Schlussantrag am 24. April 2012 stellen. Mit
dem Urteil ist erst einige Monate später zu rechnen." Eine
Entscheidung werde richtungsweisenden Charakter für das seit Jahren
umstrittene Marktfeld haben, so die Anwälte. Es geht darum, ob
gebrauchte Software, die per Download zur Verfügung gestellt wird,
ohne Zustimmung des Herstellers weiterverbreitet werden darf.
Oracle hat den inzwischen insolventen Münchner
Gebrauchtsoftwarehändler HHS Usedsoft verklagt. Usedsoft warb damit,
Lizenzen für gebrauchte Oracle-Software anzubieten. Die
Lizenzbedingungen von Oracle verbieten aber eine Weitergabe der
Nutzungsrechte. Die Vorinstanzen haben diese Weitergabeverbote für
wirksam erklärt und in dem Angebot von Usedsoft eine Verletzung der
Urheberrechte Oracles gesehen. Auf die Revision von Usedsoft hat der
Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur
Auslegung des Rechtsschutzes von Computerprogrammen zur Entscheidung
vorgelegt (Az. C-128/11). Anschließend fällt der Bundesgerichtshof auf
Grundlage des EuGH-Spruchs das letztinstanzliche Urteil.
Oracle spricht von Schwarzmarktmodell
Usedsoft legte die Anhörung für sich aus und erklärte: "Oracle musste
heute vor dem EuGH eine entscheidende Rechtsposition aufgeben: Es
bestehe kein Unterschied, ob die Software per Datenträger oder über
das Internet vertrieben werde; beide Wege führten zum selben Ergebnis,
gab die Oracle-Anwältin zu." Usedsoft-Anwalt Andreas Meisterernst
hatte in seinem Plädoyer betont, dass Computerprogramme juristisch
gesehen Sachen seien. Körperliche und Onlineübertragung seien
"substanziell äquivalent". Die Trennung der verschiedenen
Vertriebswege sei durch Oracle künstlich erfolgt, um den
Gebrauchtmarkt zu verhindern. Dies sei jedoch mit dem im EU-Recht
verbindlich verankerten Erschöpfungsgrundsatz nicht vereinbar.
Karl Cox, European Vice President für Public Policy von Oracle, hielt
dagegen: "Mit diesem Schwarzmarktmodell gibt es einige Probleme. Mit
dem Angebot von Second-Hand-Software auf dem Schwarzmarkt durch
zweifelhafte Händler werden Kunden betrogen. Anders als sie erwarten,
erhalten sie Software ohne das Recht auf Garantie, Support, Bug Fixes
und After Sales Service." In fast allen Fällen kauften sie damit
nicht, was sie glaubten zu kaufen.
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